Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen Effway Digital Solutions, Dawen Hoffmann, Am Schwebach 83A, 84152 Mengkofen (nachfolgend „Auftragnehmer") und dem jeweiligen Auftraggeber (nachfolgend „Kunde") über die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich Web-Entwicklung, SaaS-Entwicklung, UI/UX Design und Tech-Beratung. Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
§ 2 Vertragsschluss
Ein Vertrag kommt durch die schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch Beginn der Leistungserbringung zustande. Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben. Kostenvoranschläge sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.
§ 3 Leistungsumfang
Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung im jeweiligen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung. Änderungen oder Erweiterungen des Leistungsumfangs bedürfen der schriftlichen Vereinbarung. Mehrleistungen, die über den vereinbarten Umfang hinausgehen, werden nach Aufwand berechnet. Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten Dritte als Unterauftragnehmer einzusetzen.
§ 4 Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde stellt dem Auftragnehmer alle für die Durchführung des Projekts erforderlichen Informationen, Materialien und Zugänge rechtzeitig und unentgeltlich zur Verfügung. Der Kunde benennt einen Ansprechpartner, der berechtigt ist, im Rahmen des Projekts Entscheidungen zu treffen und Freigaben zu erteilen. Verzögerungen, die durch mangelnde Mitwirkung des Kunden entstehen, gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers. Vereinbarte Termine verschieben sich entsprechend.
§ 5 Vergütung und Zahlungsbedingungen
Die Vergütung richtet sich nach dem individuellen Angebot. Sofern nicht anders vereinbart, gelten folgende Regelungen: • Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar. • Bei Projekten über 5.000€ kann eine Anzahlung von 30-50% vereinbart werden. • Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz berechnet. Alle Preise verstehen sich als Nettopreise zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern diese anfällt.
§ 6 Abnahme
Der Kunde ist verpflichtet, die erbrachten Leistungen innerhalb von 14 Tagen nach Fertigstellungsmeldung zu prüfen und abzunehmen. Die Abnahme darf nicht wegen unwesentlicher Mängel verweigert werden. Äußert sich der Kunde nicht innerhalb der Frist, gilt die Leistung als abgenommen. Auf diese Rechtsfolge wird der Auftragnehmer bei der Fertigstellungsmeldung hinweisen.
§ 7 Gewährleistung
Der Auftragnehmer gewährleistet, dass die erbrachten Leistungen den vereinbarten Anforderungen entsprechen. Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Abnahme. Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Der Auftragnehmer hat das Recht zur Nachbesserung. Schlägt die Nachbesserung nach zwei Versuchen fehl, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern. Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf Mängel, die durch nachträgliche Änderungen des Kunden oder Dritter, unsachgemäße Nutzung oder höhere Gewalt verursacht wurden.
§ 8 Haftung
Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden. Für leicht fahrlässig verursachte Schäden haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). Die Haftung ist in diesem Fall auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt, maximal jedoch auf die Höhe der vereinbarten Vergütung. Die Haftung für mittelbare Schäden, insbesondere entgangenen Gewinn, ist bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
§ 9 Nutzungsrechte und Urheberrecht
Mit vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung gehen die für den Vertragszweck erforderlichen Nutzungsrechte an den erstellten Werken auf den Kunden über. Der Auftragnehmer behält das Recht, die erstellten Arbeiten in anonymisierter Form als Referenz zu verwenden, sofern der Kunde dem nicht ausdrücklich widerspricht. Quellcode wird dem Kunden nach vollständiger Bezahlung übergeben. Open-Source-Komponenten unterliegen ihren jeweiligen Lizenzbedingungen.
§ 10 Vertraulichkeit
Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei geheim zu halten und nur für die Zwecke des Vertrags zu verwenden. Diese Verpflichtung gilt auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.
§ 11 Kündigung
Dauerschuldverhältnisse (z.B. Wartungsverträge) können von beiden Seiten mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende gekündigt werden, sofern nicht anders vereinbart. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn eine Partei wesentliche Vertragspflichten trotz Mahnung nicht innerhalb einer angemessenen Frist erfüllt. Bei vorzeitiger Kündigung eines Projektvertrags durch den Kunden sind die bis dahin erbrachten Leistungen zu vergüten.
§ 12 Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Auftragnehmers. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Stand: Mai 2025